- Rückstrahler
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Rụ̈ck|strah|ler 〈m. 3〉 Markierung an Fahrzeugen, Fahrbahn od. Kleidungsstücken, die einfallendes Licht zurückwirft; Sy 〈umg.〉 Katzenauge (2)* * *
Rụ̈ck|strah|ler, der:bes. im Straßenverkehr (u. a. an Fahrzeugen) als Warnsignal verwendete Vorrichtung, durch die einfallendes Licht zurückgeworfen wird:Fahrräder müssen hinten einen roten R. haben.* * *
Rückstrahler,Reflektorflächen, die einfallendes Licht mit geringer Streuung in die Einfallsrichtung zurückwerfen. Verwendet werden dazu verschiedene Linsenformen (Dom-, Eichel-, Tellerlinse) oder Tripelspiegel, rot oder orangegelb gefärbt und zu Würfelecken oder Warzenlinsen zusammengesetzt. Rückstrahler sind Warnsignale an Fahrzeugen (Katzenaugen). An Pkw sind z. B. zwei rote Rückstrahler mit einer wirksamen Fläche von mindestens je 20 cm2 vorgeschrieben. An Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen und Absperrgeräten werden Rückstrahler in Form von Reflexfolien aufgezogen, in denen Glaskugeln (bis 10 000 je cm2) von 0,05-0,1 mm Durchmesser eingebettet sind.* * *
Rụ̈ck|strah|ler, der: 1. bes. im Straßenverkehr (u. a. an Fahrzeugen) als Warnsignal verwendete Vorrichtung, durch die auf eine Fläche fallendes Licht in die Einfallsrichtung zurückgeworfen wird: Fahrräder müssen vorn einen weißen und hinten einen roten R. haben. 2. Vorrichtung, die einfallende Funkwellen zurückwirft.
Universal-Lexikon. 2012.